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Jedermannsrecht in Schweden PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von sweport   
Samstag, 9. Februar 2008
Das Allemansrätten oder auf deutsch Jedermannsrecht ist ein Gewohnheitsrecht, was seit einigen Jahrhunderten Bestand hat und wohl einmalig ist auf der Welt. Norwegen, Finnland und Schweden kennen dieses ungeschriebene "Gesetzt". Auch in Dänemark gibt es ein Jedermannsrecht, welches allerdings nicht historisch gewachsen ist, sondern vielmehr in Anlehnung an das Gewohnheitsrecht seiner nördlichen Nachbarn übernommen wurde.

Prinzipell ist die Aussage des Allemannsrätt einfach. Sie dürfen die Natur unabhängig von Besitzverhältnissen nutzen, ohne diese selbst zu zerstören oder andere zu stören.

Das Jedermannsrecht wird nicht in schriftlicher Form verankert, es ist kein Gesetzt, wird aber von verschiedenen Gesetzen in Schweden flankiert.


Die Aussagen des Allemannsrätt lassen sich in verschiedenen Punkten zusammenfassen:


Freier Zugang zur Natur

Das Jedermannsrecht sichert Ihnen den freien Zugang zu Natur. Sie können zu Fuss, mit dem Fahrrad oder im Winter mit Skiern die Natur durchqueren. Dabei müssen Sie darauf achten, keine landwirtschaftlichen Nutzflächen zu zerstören oder zu beschädigen. Auch Aufforstungen dürfen nicht betreten werden. Wichtig ist auch, dass Sie den Hausfrieden respektieren. Sie dürfen keine Grundstücke durchqueren oder sich dort aufhalten, wo sich Wohn- oder Ferienhäuser befinden. Die Bewohner haben ein Recht auf Ungestörtheit. Es gibt keine festgeschriebenen Entfernungen, vielmehr ist das Risiko zu werten, ob Sie Anwohner stören würden. Im Zweifelsfall fragen Sie einfach.

Der Freie Zugang kann eingeschränkt werden, insbesondere in Naturparks und/oder militärischen Sperrgebieten.

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Foto / Copyright: Herman Sundkvist / Norrlandia

 

Zelten, Übernachtungen

Ausserhalb der Sichtweite von Anwohnern können Sie eine Nacht an einem Ort verbringen und dort zelten. Wenn Sie mit mehr als zwei Zelten oder in einer Gruppe zelten wollen, dann müssen Sie die Erlaubnis des Grundbesitzers einholen. Auch hier müssen Sie darauf achten, nichts zu zerstören oder zu beschädigen.

Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, das dies relativ unproblematisch ist. Gerade in Nordschweden ist die Besiedlung sehr niedrig. Sprechen Sie mit dem Grundeigentümer, manchmal ergeben sich wundervolle Abende mit den Gastgebern.


Feuerstellen

Sie dürfen im Notfall ein Feuer entzünden. Achten Sie hier darauf, das Sie die Feuerstelle entsprechend sicher anlegen und gewährleisten Sie, das Sie das Feuer unter Kontrolle haben.
Wichtig ist, im Sommer bei Trockenheit darauf zu achten, ob das entzünden von Feuern überhaupt gestattet ist. Meist gibt es komplette Feuerverbote, wie zum Beispiel im Sommer 2006.
Für Ihr Feuer dürfen Sie auf dem Boden befindliche Zweige, Reisig oder Zapfen verwenden. Das Fällen von Bäumen ist untersagt, hier gilt wieder der Grundsatz, nichts zu zerstören oder zu beschädigen.
Die Feuerstelle muss sorgfältig gelöscht werden.


Angeln

Möchten Sie Angeln, bedarf es eines gültigen Angelscheines für das jeweilige Gewässer. Eine Ausnahme bildet das Sportangeln an den Meeresküsten und in den fünf grössten Seen Schwedens (Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön). Das Lachsangeln ist davon ausgenommen. Auf der sicheren Seite sind Sie immer, wenn Sie sich einen Angelschein kaufen. Diesen bekommen Sie an Tankstellen, Touristbüros oder anderen Verkaufsstellen, wie Kioske und dergleichen.


Früchte in der Natur

Sie dürfen Beeren und Pilze sammeln oder Blumen pflücken. Stehen die Pflanzen unter Naturschutz, dann ist dies verständlicherweise nicht gestattet. In Norwegen und Finnland gibt es auch Beeren, die vom Allemansrätten ausgeschlossen sind. In Schweden ist mir vergleichbares nicht bekannt.

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Foto / Copyright: Patrick Trägårdh



Sie sehen selber, mit etwas gesunden Menschenverstand kann man die Natur vielfältig und vor allem nachhaltig nutzen und sich beim Wandern, Beeren sammeln oder zelten entspannen. Achten und respektieren Sie die Natur und viele Menschen werden weiterhin daran Freude haben.
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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 9. Februar 2008 )
 
 








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