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Leben in Schweden EU-Bürger PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von sweport   
Samstag, 9. Februar 2008
Kommen Sie aus einem EU-Land (z.B. Deutschland oder Österreich), dann wird Ihnen durch EU-Bestimmungen die Arbeitsaufnahme und der Umzug nach Schweden leicht gemacht.


EU-Recht - freie Arbeitsplatzwahl und Wohnortwahl

Als Bürger der Europäischen Union haben Sie das Recht, sich unabhängig von Ihrer beruflichen, sozialen oder wirtschaftlichen Situation in einem der Mitgliedsländer aufzuhalten.

Als Arbeitnehmer und/oder Selbstständiger haben Sie das Recht, Ihren Wohnsitz in dem betreffenden Mitgliedsstaat zu nehmen. Gleiches gilt für Ihre Familie. Sie haben ein Anrecht auf Aufenthaltsgenehmigung.
 

Was bedeutet dies konkret für Schweden?

Sie benötigen Seit dem 01. Mai 2006 keine Aufenthaltsgenehmigung mehr, wenn Sie als EU-Bürger in Schweden leben und arbeiten möchten. Sie müssen sich lediglich innerhalb von 3 Monaten in Schweden anmelden. Informationen hierzu finden Sie beim schwedischen Finanzamt bzw. beim Migrationsverket.
Image http://www.migrationsverket.se/
Image http://www.skatteverket.se/
Die Genehmigungen werden Ihnen problemlos erteilt, wenn Sie einen Arbeitsvertrag in Schweden vorweisen können oder aber sich mit einem eigenen Unternehmen hier in Schweden niederlassen.
 

Arbeitssuche in Schweden

Wenn Sie keine Arbeit haben und in Schweden eine Arbeit suchen, dann dürfen Sie sich „ausreichend lange“ in Schweden aufhalten. Nach unserer Kenntnis sind dies 3 Monate, aber das EU-Recht sagt ausdrücklich:

Auch nach dieser Frist und unabhängig von ihrer Dauer müssen Sie das Land nicht verlassen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie weiterhin ernsthaft auf Stellensuche sind und Aussicht auf Erfolg haben (wenn Sie z. B. zu einem Vorstellungsgespräch oder einem Eignungstest eingeladen sind). *

* Quelle: Offizielles Portal der EU - Leitfaden für Bürger

Sie haben auch die Möglichkeit, sich drei Monate lang die Arbeitslosenunterstützung in Schweden auszahlen zu lassen. Dazu müssen Sie mindestens 4 Wochen in einem anderen Mitgliedsstaat als Arbeitssuchend gemeldet sein und dort die Unterstützung erhalten. Sie benötigen zum Beispiel in Deutschland das Formular E 303 vom Arbeitsamt. Mit diesem Formular melden Sie sich bei einem schwedischen Arbeitsamt. Sie erhalten dann die gleiche Hilfe bei der Arbeitssuche, wie ein einheimischer Arbeitssuchender.


Folgende Webseiten können hier hilfreich sein:
Image Portal der Europäischen Union
Image EURES - Stellensuche innerhalb der Europäischen Union
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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 9. Februar 2008 )
 
 








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